Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeine Bestimmungen
  • Allen Leistungen im Rahmen von Beratungen, Beteuerungen, Schulungen, Seminar und Workshopveranstaltungen sowie technischen und kaufmännischen Dienstleistungen oder ähnlichen Aufträgen liegen diese „Allgemeinen Geschäftsbedingung“ der Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) zugrunde. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  • Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Kauf-, Dienstleistungs- und Werkverträgen (über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Untersuchungsarbeiten auf Werksverträgebasis) einschließlich Werklieferungsverträgen, (kurz -Vertragsgegenstand- genannt) der Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) an Unternehmer im Sinne des BGB.
  • Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Auftraggebern, die Unternehmer sind. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Danach sind Unternehmer natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  • Sie gelten ausschließlich, entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) nicht an, es sein denn,die  Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn die Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung oder Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt. Die in den schriftlichen Auftragsbestätigungen fixierten Verkaufsbedingungen werden hierdurch nicht ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Verbraucher i.S.d. BGB gelten diese Geschäftsbedingungen nicht. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von der Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA). Dies gilt auch für die Abweichung von dieser Schriftformklausel.
  1. Vertragsabschluss / Stornierung
  • Angebote des Auftragnehmers sind bis zum Vertragsschluss freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch durch Annahme der Leistung durch den Auftraggeber zustande.
  • Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung des Auftragnehmers nötig sind, soweit nichts Anderes vereinbart ist.
  • Die Stornierung eines bestätigten Beratungstermins muss in jedem Fall in Schrift- oder Textform (E-Mail)erfolgen. In diesem Fall übernimmt der Auftraggeber, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung, alle Stornierungsgebühren bezüglich der Reisekosten. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Stornierung von vereinbarten Terminen innerhalb einer Frist von 15 Tagen bis acht Tage vor dem Beratungstermin zur Zahlung von 25 % der vereinbarten Vergütung. Erfolgt die Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, so werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig
  1. Leistungen der Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA)

Eigenschaften, Einsatz- und Abrufbedingungen der Software, Datenbanken und den anderen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder der Benutzerdokumentation. Das Vorhandensein der darin beschriebenen Leistungsmerkmale wird von der Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) nicht garantiert. Die Übernahme einer Garantie erfolgt ausschließlich durch die Erstellung einer gesonderten und schriftlich erteilten Garantieerklärung. Termine und Fristen sind unverbindlich, solange nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wird. Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) ist zur Teilleistung berechtigt. Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) erstellt und überlässt Kunden Software. Gegenstand von Service- und anderen Dienstleistungen ist nur die vereinbarte Tätigkeit, nicht der Erfolg, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart. Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) erbringt Dienstleistungen insbesondere zur

Unterstützung bei der Entwicklung einer rechtssicheren Organisationsstruktur im Bereich der Elektrotechnik

  1. Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten im Bereich der Elektrotechnik, sowie für elektrische Anlagen, Arbeitsmittel und Gebäudetechnik
  2. Beratung rund um die Maschinensicherheit, CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung
  3. Beratung und praktische Begleitung bei messtechnischen Aufgaben (Prüfungen rund um das Thema Elektrosicherheit)
  4. Erstellung von kundenspezifischen Handbüchern für Aufgaben im Bereich der Elektrotechnik (z. B. Arbeiten unter Spannung)
  5. Erstellung von Ganzheitlichen Prüfkonzepten für Elektrische Anlagen und Arbeitsmittel.
  1. Preise und Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

Hat der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erbracht, so teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich mit. Das Werk ist abgenommen, wenn

  1. der Auftragnehmer die schriftlich niedergelegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben und dieser die Übernahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat,
  2. der Auftraggeber dem Inhalt der Arbeitsergebnisse nicht innerhalb von vier Wochen mit schriftlicher Begründung widerspricht oder
  3. der Auftraggeber die Leistung bezahlt.
  • Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers richtet sich nach den im angenommenen Auftrag getroffenen Vereinbarungen, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
  • Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen vom Auftragnehmer nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
  • Soweit von den oben stehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann der Auftragnehmer jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für welche der Auftragnehmer Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort zur Zahlung fällig.
  • Ansprüche des Auftragnehmers auf die Vergütung verjähren in 5 Jahren.
  • Überweisungen aus dem Ausland gelten erst nach Gutschrift des Gegenwertes auf dem Konto von der Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) als Zahlung. Provisionen, Courtage, Konvertierungsentgelte, Bearbeitungsgebühren und anderweitige Bankgebühren und Auslagen des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Kunden.
  • Im Falle der Weiterveräußerung wird die Forderung gegen den Erwerber bis zur Höhe der Forderung von der Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) bereits jetzt an die Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) abgetreten. Eine Verarbeitung der Ware mit anderen erfolgt für die Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) als Hersteller. Wird die Ware mit anderen verarbeitet oder vermischt, erwirbt die Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes seiner Ware zum Wert der anderen Waren.
  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind und stellt die erforderlichen Dokumente und Unterlagen zur Verfügung. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat er dem Auftragnehmer entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, nach einem Stundensatz von 245 € zzgl. MwSt. gesondert zu vergüten.
    • Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigte Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden und nicht an Dritte weitergegeben werden.
  1. Gewährleistung und Haftung
    • Der Auftragnehmer hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften bzw. unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers (vgl. Punkt 5) beruht; eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Regelungen.
    • Schadenersatzansprüche außerhalb der Gewährleistung kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grobfahrlässigem Verhalten geltend machen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
  1. Verzug und höhere Gewalt
    • Falls der Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden.
    • Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewaltstehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
    • Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Punkt 5 dieser Bedingungen oder sonst wie obliegenden Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer nach dem Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 Abs.2 BGB. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
  1. Vertragsdauer und Kündigung
    • Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen, durch ein Kündigungsschreiben der Vertragsbeteiligten, vorzeitig beendigt werden, wenn betriebliche Gründe dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers nach Maßgabe des § 649 BGB.
  1. Geheimhaltung, Kundenschutz
    • Auftraggeber und Auftragnehmer werden Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse des bzw. über den Vertragspartner sowie dessen Partner und Kunden nur zur Erreichung der von ihm vertraglich seinen Kunden geschuldeten Leistung verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
    • Auftraggeber und Auftragnehmer haben strengstes Stillschweigen, bezogen auf alle Informationen über den Vertragspartner, die nicht in den offiziellen Werbeunterlagen, Verlautbarungen oder in den Medien des Vertragspartners enthalten sind, zu bewahren.
    • Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, alle vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien sowie Datenträger ordnungsgemäß und vor dem Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren.
    • Nach Durchführung der Vertragsleistungen bzw. nach Beendigung des Einzelauftrages wird der Auftraggeber sämtliche, im Rahmen und im Zusammenhang mit dem Einzelauftrag erstellten Unterlagen, übergebenen Materialien und Informationen sowie Kopien hiervon, unverzüglich und ohne Aufforderung an Auftragnehmer zurückgeben, soweit deren Herstellung nicht vertraglich geschuldet war. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.
    • Nutzungs- und sonstige Schutzrechte des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter an Fachbüchern, Fachbeiträgen, Schulungsunterlagen, etc. an denen der Auftragnehmer berechtigt ist, werden nicht übertragen, sondern allein für den Zweck des Vertrages eingeräumt. Änderungen oder Vervielfältigungen von diesen Schriften sind nur nach schriftlicher Erlaubnis gestattet.
    • Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vertragsende, über einen Zeitraum von zwei Jahren, keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte mit den Beratern des Auftragnehmers zu tätigen, welche zuvor im Auftrag des Auftragnehmers tätig gewesen sind und die der Auftraggeber durch den Auftragnehmer kennengelernt hat. Diese Kundenschutzklausel gilt auch für alle geschäftsvorbereitenden Maßnahmen.
    • Bei Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung aus Ziffer 9.6 ist für jeden Fall des Verstoßes eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Ermessen der Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) steht, ggf. vom zuständigen Gericht überprüft werden kann und nicht unter € 2.000,00 liegt, an den Auftragnehmer zu zahlen.
    • Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, zum Zwecke des Kundenschutzes durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater in einem begründeten Verdacht, Buch einsichtig seine Buchführung nehmen zu lassen.
  1. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Augsburg

  1. Sonstiges
    • Der Auftragnehmer hat neben seinem Vergütungsanspruch Anspruch auf Vergütung seiner Auslagen. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Fortsetzung seiner Arbeit von der Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Eine Beanstandung der Arbeitendes Auftragnehmers berechtigt nicht zur Zurückhaltung der Vergütung einschließlich der geforderten Vorschüsse und des Auslagenersatzes. Eine Aufrechnung gegen solche Forderungen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
    • Ein vorliegendes Angebot gilt für dreißig Tage. Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Vertragsabschluss erfolgt, ist der Auftragnehmer an das Angebot nicht mehr gebunden.
  1. Salvatorische Klausel

Sollten Vorschriften oder Teile von Vorschriften dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Beteiligten, die unwirksame oder unwirksam gewordenen Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den gleichen wirtschaftlichen Zweck erzielt.

Datenschutz

Der Auftraggeber wird gemäß DSGVO darauf hingewiesen, dass seine Daten von der Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA)  gespeichert werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der DSGVO.

Zusätzliche Bedingungen für Schulungs- und Trainingsleistungen

Eine Absage bestätigter Termine für Schulungen und Trainings durch den Auftraggeber ist bis acht Wochen vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei einer Absage von acht Wochen bis zu drei Wochen vor dem geplanten Beginn einer Schulung/eines Trainings durch den Auftraggeber ohne eine neue Terminfestlegung sind an die Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) 50% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Bei einer Absage in einem Zeitraum von weniger als drei Wochen vor dem geplanten Beginn eines Trainings durch den Auftraggeber ohne eine neue Terminfestlegung sind an die Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) 75% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Sämtliche der Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) durch eine Terminverschiebung durch den Auftraggeber entstehenden und/oder nicht mehr vermeidbaren Kosten wird der Auftraggeber an die Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) gegen Nachweis erstatten.

Nebenbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz von der Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA), hilfsweise die Versandstation. Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz von der Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA). Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel-und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von der Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) in Augsburg. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so soll insoweit eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder, hätten sie den Punkt bedacht, gewollt haben würden.

Kutzenhausen, im August 2022