Aktualisierung der Dokumentation:

Pflicht oder Kür?

Jedem Arbeitnehmer sollte zur Durchführung seiner Arbeiten an elektrischen Anlagen und mit elektrischen Arbeitsmitteln eine aktuelle und Vollständige Dokumentation vorliegen.

Aber was, wenn die Anlagendokumentation nicht aktuell ist?

Wie ist die rechtliche Grundlage der Dokumentation?

Laut dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) muss der Unternehmer das Errichten und Betreiben elektrischer Einrichtungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchführen.

Somit hat nach EnWG der Anlagenbetreiber für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage während der gesamten Verwendung Sorge zu tragen.

In diesem Artikel gehen wir auf einen wichtigen Bestandteil der Dokumentation ein, den Schaltunterlagen, bzw. Schaltplänen.

Aus der VDE 0100-510:2014-10 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Allgemeine Bestimmungen“ Abs. 514.5.1 sind Schaltpläne „soweit zweckdienlich“ mitzuliefern, „aus denen insbesondere die Art und Aufbau der Stromkreise“ und „die Merkmale, die notwendig sind für die Identifizierung der Einrichtungen für Schutz, Trenn- und Schaltfunktionen“ hervorgehen.

Weitere Anforderungen an die Gestaltung und Ausführung von Schaltplänen ergeben sich z. B. aus der VDE 0040-1:2015-10 „Dokumente der Elektrotechnik“, der VDE 0113-1:2019-06 „Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“, der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU.

Aber warum benötigt man Schaltpläne und wieso sollten diese aktuell gehalten werden?

Allgemein sind Schaltunterlagen dazu da, um eine Übersicht und ein Verständnis der elektrischen Anlage zu erlangen. Gerade während Störungen an Anlagen oder Betriebsmittel sind diese unabdingbar, um den sicheren und geregelten Betrieb wieder herstellen zu können.

Darüber hinaus muss immer Rücksicht auf die Instandhaltung und regelmäßige Prüfung geachtet werden. Gerade eine solche Prüfung kann nur mit einer aktuellen Dokumentation rechtssicher durchgeführt werden. In der VDE 0100-600:2017-06 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen“ Abs. 6.4.4.3 – Erstellung eines Prüfberichts. heißt es: „Die Aufzeichnungen über geprüfte Stromkreise müssen jeden Stromkreis aufführen, einschließlich der zugehörenden Schutzeinrichtung(en), und müssen die Ergebnisse der geforderten Erprobungen und Messungen beschreiben“ weiter heißt es hier unter 6.4.4.1 „Alle Fehler oder fehlenden Teile, die während der Prüfung der Anlage erkannt werden, müssen korrigiert werden, bevor der Prüfer erklärt, dass die Anlage die Anforderung der Reihe DIN VDE 0100 erfüllt“.

Wenn man nun die VDE 0100-600:2017-06 richtig deutet, müssen Schaltpläne aktuell gehalten werden. Eine Aktualisierung der Dokumentation ist somit keine kür sondern eine Pflichtvorgabe.