Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) – Das Prüfunternehmen aus Augsburg

Elektrische Betriebssicherheit in Ihrem Unternehmen

Hingabe für den Arbeitsschutz. Seit 2020 unterstützen wir Kunden aus verschiedensten Branchen, ihre Herausforderungen im Bereich der Elektrotechnik professionell zu lösen und den veränderten Rahmenbedingungen und verstärkten Regulierungen gerecht zu werden.

Unsere Kunden in und um Augsburg vertrauen hierbei auf professionelle und schnelle Beratung.

Die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel ist nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit Pflicht für jeden Unternehmer. Das Unterlassen der Prüfungen zur Unfallverhütung kann zu einer Straftat werden (siehe auch § 26 BetrSichV). Ein Unterlassen der Prüfungen kann zu Sanktionen führen, diese finden sich in ArbSchG §209 Absatz 1.

Um den Versicherungsschutz nicht zu riskieren ist eine Prüfung der elektrischen Betriebsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung zwingend notwendig. Bei nicht vorhandenem Nachweis oder falscher Dokumentation kann der Versicherer im Schadenfall eine Regulierung verweigern.

Mit unserer gerichtsfesten Dokumentation können Sie nach erfolgreicher Prüfung im Ernstfall nachweisen, dass alles nach entsprechenden Deutschen Gesetzen und Vorschriften geprüft wurde und somit alles zum Thema elektrische Betriebssicherheit berücksichtigt wurde.

Ortsveränderliche Prüfung

Nach DIN VDE 0701/0702 & 0751

Die Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist durch die Vorschriften des VDE geregelt. Betroffen sind alle Geräte, die nicht fest an der Verteilung, sondern über einen Stecker angeschlossen und leicht zu bewegen sind. Zu den ortsveränderlichen Elektrogeräten zählen z.B.: Kaffeemaschinen, Mehrfachsteckdosen, PC oder Bohrmaschinen.

Zur Überprüfung gehören folgende Schritte:

  • Sichtprüfung
  • Messung
  • Funktionsprobe
  • Auswertung
  • Dokumentation
Prüfung Schalk

Ortsfeste Prüfung

Nach DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind entweder fest verbaut oder sie haben keine Tragevorrichtung und können aufgrund ihrer Maße nicht leicht bewegt werden. Auch elektrische Betriebsmittel, die vorrübergehend fest verbaut sind fallen unter diese Kategorie, selbst wenn sie über eine bewegliche Leitung angeschlossen sind. Beispiele für ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind:

  • Kühlschrank
  • Boiler
  • Klimaanlage
  • Elektroherd

Ortsfeste elektrische Anlagen sind fest mit Ihrer Umgebung verbunden, wie beispielsweise die elektrische Installation in Gebäuden:

  • Hauptverteilungen
  • Unterverteilungen / Kleinverteiler
  • Maschinenschaltschränke
  • Steckdosen 230 V / 400 V
Gebäudetechnik Schalk

Thermografie

Die thermografische Inspektion elektronischer Komponenten und Baugruppen ist ein etabliertes Prüfverfahren zur Fehlersuche und Qualitätssicherung – von der Entwicklung erster Prototypen bis hin zur Serienproduktion. Erkennen lassen sich beispielsweise:

  • Hotspots und atypische Temperaturverteilungen auf der Oberfläche von Leiterplatten, integrierten Schaltkreisen und Multichip-Modulen
  • Erhöhte Übergangswiderstände
  • Widerstandserhöhung durch Einschnürung von Leitungen
  • Verdeckte Risse in Verbindungsstellen
  • Verlustleistungen durch HF-Fehlanpassung
  • Fehlerhafte thermische Anbindungen von Kühlkörpern
  • Kurzschlüsse, Lötdefekte wie z. B. kalte Lötstellen
Elektrothermografie durch Elektrotechnik Schalk

Leiterprüfung – befähigte Person

Wiederkehrende Prüfungen von Leitern – ob ortsfest oder mobil, ob als Teil einer überwachungsbedürftigen Anlage oder als Arbeitsmittel – sind obligatorisch und unterliegen der Verantwortung des Betreibers respektive des Arbeitgebers. Sie werden von befähigten oder sachkundigen Personen durchgeführt, an die seitens der Arbeitsschutzvorschriften mehrere Anforderungen gestellt werden.

Leitern, Tritte und Co., die zum Beispiel von Beschäftigten oder Besuchern an der Arbeitsstätte oder an öffentlichen Orten genutzt werden, sind Arbeitsmittel, die im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (kurz BetrSichV) vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Zum einen müssen Leitern, Tritte und Co. natürlich dahingehend davor gesichert werden, dass sie nicht von Unbefugten genutzt oder auch betreten werden. Zum anderen müssen sie auch einer regelmäßigen Leiterprüfung unterzogen werden.

Leitern und Tritte, die in Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, müssen nach der DGUV Information 208-016 regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Jede Prüfung muss man auch dokumentieren und die Prüfungen in einem Protokoll festhalten.

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Leiterprüfung Schalk GmbH