Energie und Sicherheit
DIN/TS 14684
Feuerwehrwesen – Ausstattung von mobilen Stromerzeugern zur Versorgung von elekrischen Betriebsmitteln und zur Gebäudeeinspeisung
Diese neu erschienene technische Spezifikation legt Anforderungen an mobile Stromerzeuger fest. Berücksichtigt werden hierbei Stromerzeuger, die mit CEE-Steckverbindern bis zu 125 A (entspricht etwa 87 kVA) ausgestattet sind und die wahlweise elektrische Betriebsmittel direkt versorgen oder in ein Gebäude einspeisen, wenn ein Ausfall der allgemeinen Stromversorgung besteht. Normativ wird hierbei zwischen zwei Betriebsarten unterschieden, der Direktversorgung und dem Einspeisebetrieb.
Bei der Direktversorgung wird der Stromerzeuger in der Schalterstellung 1 betätigt und mit einer Isolationsüberwachung betrieben. Dabei muss eine optische und akustische Meldung erfolgen, wenn der Isolationswiderstandswert unter 150 Ω/V Nennspannung fällt, bezogen auf die Außenleiter-Erde-Spannung im fehlerfreien Zustand. Die akustische Meldung muss dabei quittierbar sein. Sinkt der Wert weiter herab auf 100 Ω/V, muss eine Abschaltung innerhalb von 1 s erfolgen. Unabhängig von der Abschaltung darf eine Notsteckdose maximal ein elektrisches Betriebsmittel weiter versorgen.
Bei der zweiten auswählbaren Betriebsart „Einspeisebetrieb“ wird in ein Gebäude bzw.
eine elektrische Anlage eingespeist, wenn die allgemeine Stromversorgung ausgefallen ist. Hierfür wird der Stromerzeuger in die Schalterstellung 2 geschaltet, ausgeführt als TN- System. Für den Einspeisebetrieb ist nur eine spezielle Steckverbindung für die Anschluss- leitung zugelassen, die 1-Uhr-Stellung.
Der maximale Nennstrom zur Einspeisung ist dabei auf 125 A begrenzt. Das Umschalten im Gebäude darf erst erfolgen, wenn die Verbindungskabel des Aggregates zuerst eingesteckt sind. Im Abschnitt 6.1.2 dieser Norm wird der Aufbau eines Stromerzeugers näher dargestellt. Eine weitere Bedingung ist, dass der Stromerzeuger für den Einsatz im Freien geeignet ist. Dieser Anforderung wird man gerecht, wenn man die Schutzart IP 54 anwendet. Um Potentialverschleppungen zu vermeiden, darf bei der Betriebsart „Direktversorgung“ die Einspeisesteckdose nicht am Gebäude eingesteckt sein.
Originalartikel erschienen auf Elektro Praktiker