5 Sicherheitsregeln
Die 5 Sicherheitsregeln (DIN VDE 0105)
Freischalten.
Als Freischalten bezeichnet man das allseitige Ausschalten oder Abtrennen eines Betriebsmittels (z. B. Anlage) oder eines Stromkreises von anderen Betriebsmitteln oder Stromkreisen durch Trennstellen, die den zu erwartenden Spannungsunterschieden zwischen dem Betriebsmittel oder dem Stromkreis und anderen Stromkreisen standhalten können. Das Freischalten erfordert ein konsequentes Vorgehen und zugleich Kenntnisse über die freizuschaltenden Bereiche. Das Freischalten bezieht sich entweder auf das Abtrennen oder allseitige Ausschalten von verschiedenen Betriebsmitteln und von allen nicht mit dem Erdpotential verbundenen Leitern.
Gegen Wiedereinschalten sichern.
Sämtliche Schaltgeräte, mit denen die jeweilige Arbeitsstelle unter Spannung gesetzt werden kann, sind gegen Wiedereinschalten zu sichern. Hilfsenergien, welche zum Schalten benötigt werden, müssen unwirksam gemacht werden.
Unbedingt ist an der Schaltstelle ein Schaltverbotsschild anzubringen und so zu befestigen, dass es nicht abfallen oder aufgrund schwacher Magnete verrutschen kann.
Herausgenommene Sicherungseinsätze z. B. „DO“, „D“ oder „NH“ müssen sicher verwahrt werden, so dass kein Unbefugter sie wiedereinsetzen kann. Es empfiehlt sich, Sperrelemente oder Riegel wie z. B. isolierte und nur mit einem Spezialsteckschlüssel zu entfernende Sperrstöpsel oder Blindelemente zu verwenden.
Spannungsfreiheit allpolig feststellen.
Das Feststellen der Spannungsfreiheit, ist eine technische Maßnahme, die unmittelbar an oder so nah wie möglich an der Arbeitsstelle allpolig durchzuführen ist. Hierfür sind im Niederspannungsbereich zweipoliger Spannungsprüfer nach EN 61243-3 einzusetzen. Zweipolige Spannungsprüfer sollten mindestens der Kategorie CAT III entsprechen. Die korrekte Funktion des Spannungsprüfers ist vor und nach dem Messen der Spannungsfreiheit an einem unter Spannung stehenden Stromkreis zu überprüfen. Bei Hochspannungsprüfern ist darauf zu achten, dass diese der EN 61243 -1, EN 61243 – 2 oder EN 61243 – 5 entsprechen. Diese sind wiederkehrend zu prüfen. Die sichere Benutzung der jeweiligen Spannungsprüfertypen erfordert eine Unterweisung des elektrotechnischen Personals.
Erden und kurzschließen.
Grundsätzlich ist an Hochspannungsanlagen und auch an bestimmten Niederspannungsanlagen der Bereich der Arbeitsstelle zu erden und kurzzuschließen. Die Erdungs- und Kurzschließeinrichtung muss erst an der Erdungsanlage angeschlossen werden. Danach sind die zu erdenden aktiven Leiter anzuschließen. Der Rückbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
Sind die Erdungs- und Kurzschlussgarnituren nicht von der Arbeitsstelle aus sichtbar, sind diese so anzubringen, dass sie wahrgenommen werden können. Zwingend notwendig ist auch die korrekte Kurzschlussauslegung der Garnitur. Bei einem Kurzschluss können enorme magnetische Kräfte auftreten, die die Leitungen mechanisch stark beanspruchen. Daher ist die Befestigung der Erdungsgarnituren unbedingt nach Herstellerangaben durchzuführen.
Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
Zum Abdecken unter Spannung stehender Teile können in Niederspannungsanlagen isolierende Tücher, Schläuche oder Formstücke mit entsprechender Zulassung (Kennzeichnung mit Isolator oder Doppeldreieck) verwendet werden.
Sind besondere Schutzmittel anzubringen, ist hierfür entweder der spannungsfreie Zustand herzustellen oder es sind die Festlegungen für das „Arbeiten unter Spannung“ anzuwenden.