Anlagenverantwortlicher

Anlagenverantwortlicher (DIN VDE 0105-100)

Für die Dauer von Arbeiten an elektrischen Anlagen muss ein Anlagenverantwortlicher (ANLV) beauftragt werden. Während der Durchführung von Arbeiten, hat der ANLV die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehört. Der Anlagenverantwortliche hat die möglichen Auswirkungen der Arbeiten auf die elektrische Anlage oder die Teile davon, die in seiner Verantwortung stehen, sowie die Auswirkungen der elektrischen Anlage auf die Arbeitsstelle und die arbeitenden Personen zu beurteilen. Dies beinhaltet auch die sichere Durchführung von Arbeiten an oder in der Nähe dieser elektrischen Anlage und die damit verbundenen sicherheitstechnischen Anweisungen gegenüber eigenen Mitarbeitern und Mitarbeitern von Fremdfirmen. Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden. Der Anlagenverantwortliche (ANLV) muss die Risiken der Arbeiten sowie deren Auswirkungen auf die elektrische Anlage kennen und beurteilen können. Daher muss der Anlagenverantwortliche zwingend eine Elektrofachkraft (EFK) sein.
Die zur Anwendung kommenden Arbeitsmethoden sind durch den Anlagenverantwortlichen (ANLV) in Abstimmung mit dem Arbeitsverantwortlichen (AV) auszuwählen und festzulegen. Ebenso ist durch den Anlagenverantwortlichen (ANLV) für die Durchführung von Arbeiten im Vorfeld eine sogenannte Durchführungserlaubnis auszusprechen.
Kommen während den Arbeiten Fremdfirmen zum Einsatz, übernimmt Anlagenverantwortliche (ANLV) für seinen Zuständigkeitsbereich die Aufgaben nach § 8 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz an der Arbeitsstelle. Der Anlagenverantwortliche (ANLV) ist zuständig, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit angemessene Anweisungen erhalten.

Aufgaben und fachliche Qualifikation eines Anlagenverantwortlichen:

  • Fachliche Kenntnisse und Erfahrungen zum Betrieb von elektrischen Anlagen
  • Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Normen
  • Kenntnisse über den Betriebszustand der elektrischen Anlage
  • Beurteilung der Auswirkungen der vorgesehenen Arbeiten auf den sicheren Betrieb der Anlage
  • Erkennen der besonderen Gefahren, die mit den durchzuführenden Arbeiten an oder in der Nähe der elektrischen Anlage verbunden sind
  • Einweisung des Arbeitsverantwortlichen
  • Kennzeichnung der Arbeitsstelle
  • Festlegen der Sicherheitsmaßnahmen
  • Überwachung der einzuhaltenden Sicherheitsfestlegungen
  • Erlaubnis für die vorgesehenen Arbeiten erteilen