Arbeitsverantwortlicher
Arbeitsverantwortlicher (DIN VDE 0105-100)
Aufgaben und fachliche Qualifikation eines Arbeitsverantwortlichen:
- Kenntnisse und Erfahrungen zur sicheren Durchführung der Arbeiten
- Kenntnisse der anzuwendenden Vorschriften und Normen
- Beurteilung der durchzuführenden Arbeiten
- Erkennen der besonderen Gefahren, die mit den Arbeiten verbunden sind
- Ergreifen der Maßnahmen zur sicheren Durchführung der Arbeiten
- Informationen, z. B. über Schaltzustand oder Begrenzung der Arbeitsstelle, vom Anlagenverantwortlichen einholen
- Mitarbeiter in den Arbeitsbereich einweisen
- Überwachung der Arbeiten
- Überwachung der einzuhaltenden Sicherheitsfestlegungen
Der Arbeitsverantwortliche (AV) und der Anlagenverantwortliche (ANVL) haben Schaltungen in der Anlage sowie Arbeitsabläufe vor Arbeitsbeginn zu vereinbaren, wobei oftmals der AV und der ANVL ein und dieselbe Person ist und damit diese Koordination entfällt.
Vor Beginn sowie während einer Arbeit muss der AV dafür sorgen, dass alle einschlägigen Anforderungen, Vorschriften und Anweisungen eingehalten werden. Der AV muss alle an der Arbeit beteiligten Personen über alle vorhersehbaren Gefahren unterrichten, die für diese nicht ohne weiteres erkennbar sind.
Hat der AV eine oder mehrere Sicherheitsregeln nicht selbst durchgeführt, so muss er sich deren Durchführung vom ANLV bestätigen lassen.
Darüber hinaus hat sich der AV vor Wiederaufnahme der Arbeit vom Fortbestand der getroffenen Schutzmaßnahmen zu überzeugen. Kann er dieses nicht beurteilen, muss er die Unterstützung des ANLV anfordern. Daher muss bei der Einweisung durch den ANLV auf die getroffenen Schutzmaßnahmen hingewiesen werden.