Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (DGUV Grundsatz 303-001 /ehemals BGG 944)

 

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind.

Die Definition des Grundsatzpapiers DGUV Grundsatz 303-001 (ehemals BGG 944) der Berufsgenossenschaft ergibt:

  • eine EFKffT muss eine Ausbildung gemacht haben,
  • sie muss die einzuhaltenden Vorschriften, Normen und Richtlinien kennen
  • und über Kenntnisse und Erfahrungen verfügen

Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.

Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist nicht mit einer Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) gleichzusetzen, da die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) für ihre jeweilige Tätigkeit, die volle fachliche Verantwortung trägt. Die festgelegten Tätigkeiten beschränken gemäß der Durchführanweisung der DGUV Vorschrift 3 und 4 auf ein Arbeiten im freigeschalteten Zustand im Bereich der Niederspannung.