Anlagenbetreiber
Anlagenbetreiber (DIN VDE 0105-100)
Diese Person ist ohne eine entsprechende schriftliche Delegation von Rechten und Pflichten der Eigentümer, Unternehmer, Besitzer der Anlage. Die Verpflichtung kann auf eine beauftragte Person übertragen werden, welche Unternehmerpflichten wahrnimmt, hierfür sind eindeutige Beschreibungen der Schnittstellen unerlässlich. Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden. Bei umfangreichen oder komplexen Anlagen kann diese Zuständigkeit auch für Teilanlagen übertragen sein. Jede elektrische Anlage muss unter der Verantwortung einer Person, des Anlagenbetreibers, stehen. Die Rolle des Anlagenbetreibers kann von einer natürlichen Person aus der eigenen Organisationseinheit oder aus einer dritten Organisationseinheit wahrgenommen werden.
Im Idealfall sollte der elektrotechnische Anlagenbetreiber (ANLB) eine Elektrofachkraft (EFK) sein, jedoch muss der Anlagenbetreiber keine EFK sein. Falls der Anlagenbetreiber keine EFK ist, muss eine Elektrofachkraft (EFK) mit der Wahrnehmung der elektrotechnischen Betreiberpflichten schriftlich beauftragen. Der elektrotechnische Anlagenbetreiber (ANLB) erstellt zusammen mit der Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) die Regeln und Randbedingungen der elektrotechnischen Organisationsstruktur.