Technische Regeln für Betriebssicherheit

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

 

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

TRBS werden für jeweils einen Anwendungsbereich formuliert.

TRBS 1111

„Gefährdungsbeurteilung“ wie der Arbeitgeber die Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung nach §3 BetrSichV erfüllen und die Ergebnisse angemessen dokumentieren kann

TRBS 1201

„Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“

    • die Ermittlung und Festlegung von Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen nach §§ 14 bis 16 BetrSichV sowie deren Durchführung,
    •  die Verfahrensweise zur Bestimmung der mit der Prüfung zu beauftragenden Person oder zugelassenen Überwachungsstelle,
    • die Ermittlung und Festlegung der erforderlichen Kontrollen gemäß § 4 Absatz 5 Satz 3, Anhang 1 Nummer 2.1 Satz 6, Anhang 1 Nummer 2.4 Buchstabe a) Satz 2, Anhang 1 Nummer 4.6 BetrSichV und deren Durchführung und
    • die Erstellung einer Dokumentation der Prüfergebnisse und die Art und den Umfang dieser Dokumentation (Aufzeichnungen oder Bescheinigungen nach § 14 Absatz 7 und § 17 BetrSichV).

TRBS 1203

„Zur Prüfung befähigte Personen“

    • die Anforderungen an die Befähigung einer zur Prüfung befähigten Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV und
    • insbesondere die Anforderung an befähigte Personen, die elektrischen Arbeitsmittel prüfen (Abschnitt 3.3 der TRBS 1203).

Verfasst werden die TRBS vom Ausschuss für Betriebssicherheit mit dem Anspruch den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wiederzugeben.

Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Thermo Control

Thermo Control (Elektrothermografie)

Thermo Control – Elektrothermografie VDS (VDS 2859 /2858 / 2860 / DIN 54191 / VDI 2878) ist eine zerstörungsfreie Prüfung bzw. berührungslose Inspektion und dient zur präventiven Diagnostik bei der Stromerzeugung, -weiterleitung, – verteilung und zur Überprüfung Ihrer Schaltschränke.

Die Thermografie an elektrischen Anlagen ermöglicht einfach und ohne Produktionsunterbrechungen die Schwachpunkte in Ihrer Anlage frühzeitig zu diagnostizieren.