Verantwortliche Elektrofachkraft
Verantwortliche Elektrofachkraft (VDE 1000-10)
Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) übernimmt die fachliche Leitung in einem Betrieb oder Betriebsteil im Bereich der Elektrotechnik in dem elektrotechnische Tätigkeiten verrichtet werden.
Grundlage der Beauftragung und Stellung einer verantwortlichen Elektrofachkraft ist letztlich das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
- Nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber hinsichtlich des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten „für eine geeignete Organisation“ sorgen und die geeigneten Mittel bereitstellen.
- Nach § 13 des Arbeitsschutzgesetzes kann der Arbeitgeber „zuverlässige und fachkundige Personen“ schriftlich damit beauftragen, Aufgaben in eigener Verantwortung zu übernehmen.
Die Fachverantwortung für die Elektrosicherheit ist Teil der unternehmerischen Gesamtverantwortung für seine Mitarbeiter.
Auch § 3 „Grundsätze“ der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (ehemals BGV A3) kann hier herangezogen werden. Der Paragraf beschreibt die Verpflichtung des Unternehmers zum Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach den elektrotechnischen Regeln. Errichtung, Änderung und Instandhaltung sind nur „von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“ erlaubt.
Konkret genannt wird der Begriff der „verantwortlichen Elektrofachkraft“ jedoch erst in der VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ (erstmals 1995, aktuelles Ausgabedatum 2009).
Wird diese Rolle nicht vom Unternehmer selbst übernommen, hat er diese Aufgabe zu delegieren. Dies erfolgt im Allgemeinen in Form einer schriftlichen Bestellung.
Die Anforderungen an eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) sind hoch und variieren je nach Komplexität des übertragenen Aufgabengebietes. Teilbereiche eines Betriebes oder Unternehmens können aufgegliedert werden. Dies ist je nach Komplexität des jeweiligen Bereiches zu beurteilen und entsprechend zu organisieren.
Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) kann auch die Rolle des elektrotechnischen Anlagenbetreibers (ANLB) übernehmen. Dies ist sogar zu empfehlen. Im Rahmen der Bestellung ist der Aufgaben- und Bestellbereich sowie die Rechte und Pflichten eindeutig zu definieren.
Eine verantwortliche Elektrofachkraft sollte eine Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister oder ein Diplom-Ingenieur bzw. Master oder Bachelor des entsprechenden Fachbereichs vorweisen. Neben der Ausbildung sollte sie auch zeitnah in der Elektrotechnik gearbeitet haben und über entsprechende Erfahrung verfügen. Eine stete Weiterbildung zur Auffrischung der Kenntnisse von elektrotechnischen Normen, Vorschriften und Regelwerken ist unabdingbar.
Daneben sollte eine verantwortliche Elektrofachkraft mit Leitungsaufgaben über die entsprechende persönliche Reife verfügen. Auch die Akzeptanz der jeweiligen Person innerhalb des Betriebs spielt eine wichtige Rolle für die Eignung.