Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) – Externe verantwortliche Elektrofachkraft Deutschlandweit in Ihrem Unternehmen

Wir übernehmen die Unternehmerverantwortung als externe verantwortliche Elektrofachkraft (externe vEFK) um die elektrische Betriebssicherheit in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten.

AUFGABEN EINER VERANTWORTLICHEN ELEKTROFACHKRAFT (vEFK) SIND NICHT ZU UNTERSCHÄTZEN

Für den Bereich der Elektrotechnik kann der Unternehmer die fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils an eine verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) übertragen. Die Rahmenbedingungen für diese Beauftragung definiert die DIN VDE 1000-10 in Abschnitt 5.3.

Eine schriftliche Beauftragung einer Leitung des elektrotechnischen Bereichs ist dabei unabdingbar um eine rechtssichere Organisationsstruktur zu schaffen. Dabei übernimmt die verantwortliche Elektrofachkraft eine Aufgabe mit hoher Verantwortung und sehr hohem Stellenwert. Vielen Organisationen fehlt häufig Erfahrungswerte und Dokumenten um eine solche Organisationsstruktur schaffen zu können.

In diesem Fall bietet Ihnen die Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) die Möglichkeit einer externen verantwortlichen Elektrofachkraft.

Arbeitssicherheit

Verantwortung eines Unternehmers

Jeder Unternehmer trägt in seinem Betrieb die alleinige Verantwortung und ist für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich. Um ein Organisationsverschulden nach §823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu verhindern, muss ein Unternehmer (wenn er selbst nicht in der Lage ist) Führungskräfte in die Unternehmerverantwortung mit einbinden. Nach Richtlinien des Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG) ist der Präventionsgedanke in den Vordergrund zu stellen. Hierbei ist es unabdingbar fachlich und persönlich geeignete Personen sogenannte Unternehmerpflichten zu übertragen.

Arbeitsschutz Schalk GmbH

Übertragung der Unternehmerverantwortung

Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sind rechtliche Voraussetzungen der Pflichtenübertragung geschafft. Nach diesem Gesetz kann ein Unternehmer ihm obliegende Pflichten auf andere Personen übertragen. Sobald ein Unternehmer aufgrund der zahlreichen und vielschichtigen Pflichten einzelne selbst nicht mehr wahrnehmen kann, ist dieser aus Sicht der Aufsichtspflicht verpflichtet diese geeigneten Personen zu übertragen.

Gefährdungsbeurteilung durch Schalk

Profitieren Sie von unserer jahrelange Erfahrungswerte als externe verantwortliche Elektrofachkraft

  • Wir übernehmen die Verantwortung im elektrotechnischen Bereich Ihres Unternehmens
  • Wir sind federführend bei dem Aufbau Ihrer rechtssicheren Organisationsstruktur als externe vEFK
  • Wir begleiten und qualifizieren Ihre Mitarbeiter zur späteren internen vEFK aus
  • Wir erstellen regelmäßig ein Reporting an die Geschäftsleitung
  • Gemeinsam legen wir Prozesse, Anweisungen und Schnittstellen fest

Deutsche Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH (DBGfA) mit unseren kompetenten Sachverständigen  erarbeiten wir folgende Bausteine:

  • Schaffung einer rechtssicheren Organisationsstruktur im Bereich der Elektrotechnik
  • schriftliche Bestellung der Mitarbeiter entsprechend der Qualifikationen
    • verantwortliche Elektrofachkraft
    • Anlagenbetreiber
    • Anlagenverantwortlicher
    • Arbeitsverantwortlicher
    • Elektrofachkraft
    • Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
    • Elektrotechnisch unterwiesenes Personal
    • befähigte Personen
  • Überwachung und Bestellung der externen Dienstleister
  • Unterstützung der Fremdvergabe von elektrotechnischen Aufträgen
  • Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
  • Gemeinsame Ausarbeitung der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen und daraus resultierenden Arbeits- und Betriebsanweisungen
  • Organisation und Schulung um die Befähigungen der eingesetzten Mitarbeiter zu erhalten
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den konkretisierenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie der Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS) im Bereich der Elektrotechnik
  • Aufbau einer rechtssicheren Prüforganisation im Bereich der Elektrotechnik inkl. Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen zur Prüffristenermittlung gemäß BetrSichV § 3
  • Allgemeine Unterstützung bei allen Fragen des elektrotechnischen Betriebsteils
  • Kontroll- und Aufsichtsverantwortung im Bereich des elektrotechnischen Betriebsteils
  • und vieles mehr…