Jährlich grüßt die Sicherheitsunterweisung
Unbeliebt auch während Corona.
Auch während der anhaltenden Corona Pandemie müssen die unterschiedlichen Regelwerke in Unternehmen gelebt werden. Viele unserer Kunden sehen aktuell Schwierigkeiten die Sicherheitsunterweißungen durchzuführen. Eine allgemeine Meinung sagt, dass man während der Pandemie darauf verzichten kann, ist jedoch nicht tragfähig.
Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel geht unter Ziffer 4.2.14 ausführlich auf das Thema Unterweisung ein. U.a. wird dort ausgeführt, dass Arbeitsschutzunterweisungen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und den spezifischen Arbeitsschutzvorschriften auch während der Corona-Pandemie durchgeführt werden müssen. Allerdings ist in der momentanen Situation die Durchführung der Unterweisung über elektronische Kommunikationsmittel möglich. Dabei ist aber darauf zu achten, dass eine Verständnisprüfung zwischen den Beschäftigten und dem Unterweisenden erfolgt und jederzeit Rückfragen möglich sind.
Warum sind Unterweisungen eigentlich so unbeliebt?

Murmeltier Schalk GmbH
Unterweisungen werden sehr häufig als Monolog des frustrierten Vorgesetzten abgehalten. Dem verantwortlichen graut es schon vor der langweiligen Sicherheitsunterweisung, genau wie den Zuhörern. Viele von Ihnen haben diese Situationen bestimmt schon zu Genüge erlebt. Warum nicht die Unterweisung durch uns durchführen? Unsere kurzen und relevanten Unterweisungen helfen Ihnen und Ihren Mitarbeitern.
Wir übernehmen Ihre Unterweisungen damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren könnebn. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf.
Warum sind Sicherheitsunterweisungen sind wichtig?
- Schutz der Beschäftigten vor Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- Kennenlernen und Vermeiden von Störungen im Betriebsablauf
- Vermeidung von Kosten durch Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen
- Verantwortung und Haftung des Unternehmers/Vorgesetzten
- Verpflichtung durch Vorschriften (z. B. § 4 der DGUV Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ und § 12 Arbeitsschutzgesetz)
Welche rechtlichen Grundlagen fordern eine Sicherheitsunterweisung?
Um Arbeitsunfälle zu vermeiden und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter zu verbessern, müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten regelmäßig (mindestens jährlich) über die Gefährdungen am jeweiligen Arbeitsplatz bzw. bei Ausübung der jeweiligen Tätigkeit unterweisen. Diese Unternehmerpflicht ergibt sich im Allgemeinen aus dem Arbeitsschutzgesetz. Es gelten aber auch weitere gesetzliche Vorschriften sowie DGUV-Vorschriften, die direkt Bezug auf konkrete Tätigkeiten bzw. Mitarbeiter nehmen:
Gesetze | Verordnungen / Unfallverhütungsvorschriften |
§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) | § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
§ 15 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII) | § 14 (2) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) |
§ 14 Mutterschutzgesetz (MuSchG) | § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) |
§ 29 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) | § 4 DGUV Vorschrift 1 |
§ 81 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) | Je nach Branche müssen Arbeitgeber zudem spezielle Vorschriften wie die Unfallverhütungsvorschriften berücksichtigen. |
Gefahrlos bewegen und verhalten
Alle die oben genannten Rechtstexte und Verordnungen fordern, dass der Unternehmer seine Mitarbeiter und andere Schutzbefohlene, also auch Fremdfirmen, Leiharbeiter und Besucher, so weit unterweist, dass sie sich an ihren Arbeitsplätzen und auf den Wegen dorthin sicher und gefahrlos bewegen und verhalten können.
Wann und wie oft muss eine Unterweisung erfolgen?
Der genaue Zeitpunkt der Sicherheitsunterweisung ist festgelegt.
Die Unterweisung muss vorab durchgeführt werden!
- vor Aufnahme der Tätigkeit (Erstunterweisung)
- mindestens einmal im Jahr (jährliche Wiederholungsunterweisung)
- bei Versetzungen an einen anderen Arbeitsplatz (anlassbezogene Unterweisung)
- bei wesentlichen Änderungen am Arbeitsplatz (anlassbezogene Unterweisung)
Für Jugendliche wird zudem eine gesonderte Erstunterweisung notwendig, weil das Arbeitsschutzgesetz besondere Regelungen für minderjährige Personen definiert.
Fazit:
Jede Sicherheitsunterweisung ist aus den diversen Gründen ein Muss für jedes Unternehmer und sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Sogenannte „Pseudounterweisungen“, bei denen der Vorgesetzte seinen Mitarbeitern schnell ein Stück Papier zum Unterschreiben hinlegt und meint, damit der Pflicht genüge getan zu haben, sind natürlich rechtlich nicht haltbar.
Aus diesem Grund unterstützen wie Sie sehr gerne mit unseren in regelmäßigen Abständen oder anlassbezogen Kurzunterweisungen. Die diversen Themen der alltäglichen Arbeiten z. B. einer Elektrofachkraft helfen Ihnen bei einer sicheren Elektrotechnik.
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