Elektrotechische Weiterbildung – die verschiedenen Qualifikationsstufen

Auf dem Markt für elektrotechnische Weiterbildung wird eine Vielzahl von Schulungen angeboten. Dabei werden teilweise Begriffe verwendet, die so in der DIN VDE und DGUV nicht existieren.

Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, die Qualifikation der von ihnen beauftragten Personen zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese für

– die Tätigkeit geschult sind,

– die möglichen Gefahren kennen und

– das notwendige Wissen besitzen.

Verschiedene Qualifikationen

Mit der in BGB § 618 definierten Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber Sorge tragen, dass die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten durch die Ihnen zugewiesenen Aufgaben nicht beeinträchtigt wird.

Das Arbeitsschutzgesetz definiert hierzu in § 3 die Notwendigkeit der Organisation und in § 5 die erforderliche Beurteilung der möglichen Gefährdungen. Das Gesetz nennt dabei die technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Gefahren.

Die Einhaltung der DIN VDE 0105-100:2015-10 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ setzt voraus, dass das Personal entsprechend fachlich ausgebildet oder instruiert sein muss. Hier spielen die fachlichen, persönlichen und sozialen Kompetenzen der Mitarbeiter wesentliche Rollen.

DIN VDE 1000-10:2021-06

In der 1995 veröffentlichten und 2021 überarbeiteten DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ werden für elektrische Arbeiten die notwendigen fachlichen Qualifikationen festgelegt.

Elektrofachkraft (EFK)

VDE und DGUV definieren eine Elektrofachkraft als eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Zu beachten ist, dass nicht jeder Arbeiter mit Gesellenbrief automatisch als Elektrofachkraft qualifiziert ist. Vielmehr muss hierzu kontinuierlich über aktuelle Regelwerksänderungen informiert werden, sodass der Arbeiter die auferlegten Aufgaben eigenständig beurteilen und die daraus resultierende Gefahr erkennen kann.

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Diese Stufe der Qualifikation im Elektrohandwerk wird in der beruflichen Praxis Hausmeistern oder Mitarbeitern im Schichtbetrieb zuteil. Die elektrotechnisch unterwiesene Person arbeitet nicht selbstständig, sondern unter Aufsicht und Leitung einer EFK, welche sämtliche fachlichen Entscheidungen zu treffen hat.

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)

Die Ausbildungskriterien für die „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)“ sind in DGUV Grundsatz 303-001 beschrieben. Diese Qualifikation ist bei Handwerkern anzutreffen, die neben ihrem eigentlichen Handwerk weitere Tätigkeiten durchführen. Ein Beispiel hierzu ist der Küchenbauer, der bei der Küchenmontage auch den Herd anschließt.

Verantwortung des Unternehmers

Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter über die notwendigen Qualifikationen verfügen. Kann er selbst nicht diese Beurteilung treffen, so kann er diese Aufgabe an eine fachkundige Person delegieren. Diese Verantwortung im Bereich der Elektrotechnik ist von großer Bedeutung. Siehe auch die verantwortliche Elektrofachkraft.