Eine verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt die fachliche Leitung in einem Betrieb oder Betriebsteil im Bereich der Elektrotechnik in dem elektrotechnische Tätigkeiten verrichtet werden. In der Praxis stellt sich jedoch oft die Frage ob ein Unternehmen, das elektrotechnische Arbeiten durchführt, grundsätzlich eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) benötigt?
Wer trägt die Verantwortung für die elektrotechnische Sicherheit?
Die verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) wird vom Unternehmer schriftlich beauftragt. Durch § 3 „Grundpflichten des Arbeitgebers“ und § 4 „Allgemeine Grundsätze“ des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der Unternehmer verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen. Hier wird dies konkretisiert:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 3 (Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“)
- DIN VDE 1000-10 (Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen)
- DIN VDE 0105-100 (Betrieb von elektrischen Anlagen)
Unternehmerveranwortung
Elektrotechnische Arbeiten, die in einem Unternehmen ausgeführt werden, müssen grundsätzlich unter einer verantwortlichen fachlichen Leitung stehen. Wenn der Unternehmer keine Elektrofachkraft (EFK) ist, so kann er gemäß § 13 DGUV Vorschrift 1 eine zuverlässige und fachkundige Person schriftlich damit beauftragen, diese Unternehmerpflicht der Fach- und Aufsichtsverantwortung wahrzunehmen (Delegation).
Der im § 13 Abs. 2 ArbSchG und § 13 DGUV Vorschrift 1 verwendete Begriff „zuverlässige und fachkundige Personen“ ist in Arbeitsschutzvorschriften leider nicht explizit definiert. Als zuverlässige und fachkundige Person wird im Allgemeinen eine Person bezeichnet, die die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Berufserfahrungen besitzt und auch die Gewähr für eine gewissenhafte Durchführung der ihr übertragenen Arbeiten bietet. Die Auswahl der zuverlässigen, fachkundigen Personen liegt alleine in der Eigenverantwortung des Unternehmers.
Die Bestellung der verantwortlichen Elektrofachkraft
Die Anforderungen an eine verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) sind hoch und variieren je nach Komplexität des übertragenen Aufgabengebietes. Teilbereiche eines Betriebes oder Unternehmens können aufgegliedert werden. Dies ist je nach Komplexität des jeweiligen Bereiches zu beurteilen und entsprechend zu organisieren.
Um eine Person zur verantwortlichen Elektrofachkraft zu bestellen, muss der Unternehmer die richtige Person auswählen. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen, die Aufgabenbereiche, Kompetenzen und die damit verbundene Abgrenzung der Verantwortung müssen genau definiert sein.
Beauftragt der Unternehmer einen ungeeigneten Mitarbeiter mit dieser Arbeitsaufgabe, so wird er seiner Auswahlverantwortung nicht gerecht. Aus juristischer Betrachtungsweise liegt damit ein Organisationsverschulden des Unternehmers vor. Würde in so einem Fall ein Arbeitsunfall geschehen, müsste sich der Unternehmer gegebenenfalls vor Gericht verantworten.
Die verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) kann auch die Rolle des elektrotechnischen Anlagenbetreibers (ANLB) übernehmen. Dies ist sogar zu empfehlen. Im Rahmen der Bestellung ist der Aufgaben- und Bestellbereich sowie die Rechte und Pflichten eindeutig zu definieren.
Was bedeutet Weisungsfreiheit einer vEFK?
DIN VDE 1000-10:2009-01 Ziffer 6 heißt es: „Die für die Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen verantwortliche Elektrofachkraft darf, soweit hierfür nicht besondere gesetzliche Vorschriften gelten, hinsichtlich deren Einhaltung keiner Weisung von Personen, die nicht entsprechend dieser Norm als verantwortliche Elektrofachkraft gelten, unterliegen.“
Die Qualifikaion der vEFK
Die Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft dürfen nur an Personen übertragen werden, die mindestens eine der nachfolgend aufgeführten Ausbildungen mit bestandenem Abschluss auf dem Arbeitsgebiet der Elektrotechnik besitzen.
Die DIN VDE 1000-10 lässt einen relativ großen Spielraum was den formalen Bildungsabschluss einer Verantwortlichen Elektrofachkraft (vEFK) angeht. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und ihrer Funktion innerhalb eines Unternehmens (fachliche Leitung) lässt sich kein bestimmter Ausbildungsweg oder eine bestimmte Fachausbildung definieren. Die Ausbildung muss zur ausgeübten Tätigkeit passen. Insgesamt lässt sich nur ein Rahmen beschreiben. Ob die Voraussetzungen vorliegen, muss der Unternehmer vor der Beauftragung zur vEFK entscheiden.
Nach der Din VDE 1000-10 ist eine der folgenden formalen Bildungsabschlüsse in dem Berufsfeld der Elektrotechnik notwendig:
- staatlich geprüfter Techniker
- Industrie- oder Handwerksmeister
- Diplomingenieur
- Bachelor bzw. Master
Auch ein von dieser Vorgabe abweichender Bildungsabschluss ist möglich: „Für andere Ausbildungsgänge ist die hierfür notwendige Qualifikation gesondert nachzuweisen“ (DIN VDE 1000-10 Abschnitt 5.3). Für den Arbeitgeber erhöhen sich mit einer solchen Lösung die Anforderungen an seine Nachweispflicht. Er muss nicht nur belegen können, dass er seine Personalauswahl sorgfältig getroffen hat, sondern auch, dass sie im Ergebnis gleichwertig zu der Auswahl eines Kandidaten mit einer der oben aufgeführten elektrotechnischen Ausbildungen ist. Diesen Qualifikationsnachweis muss der Unternehmer schriftlich führen und somit untermauern, dass er seiner Auswahlverantwortung nachgekommen ist.
Welche Kenntnisse und spezziele Qualifikationen muss eine verantwortliche Elektrofachkraft besitzen?
Die Aufgabenbereiche einer VEFK sind vielfältig. Daher beschreiben die Regelungen der DIN VDE 1000-10 nur einen groben Rahmen. Die Qualifikation einer Verantwortlichen Elektrofachkraft muss sich nach dem Aufgabenbereich richten, in dem sie eingesetzt wird.
Die verantwortliche Elektrofachkraft muss über notwendige Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Normen verfügen, um die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen zu können.
Die elektrotechnischen Normen ändern sich ständig. Auch die staatlichen Regelsetzer wie Parlamente und Ministerien verabschieden immer wieder neue Vorgaben. Das und die sich wandelnden technischen Voraussetzungen machen Fortbildung für die vEFK zur Pflicht.
Wichtig ist auch der Nachweis der Fortbildung. Sie dient dem Unternehmer als Nachweis, dass die vEFK weiterhin die in der Beauftragung definierten Aufgaben erfüllen kann.
Welche Verantwortung übernimmt die verantwortliche Elektrofachkraft?
Die verantwortliche Elektrofachkraft vertritt die Aufgaben des Unternehmers und wird im Sinne der DIN VDE 1000-10 mit unternehmerischer und fachlicher Verantwortung sowie den notwendigen Befugnissen für einen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil ausgestattet.
Kann die Qualifikation erlöschen?
Ja!
Die Bezeichnung Verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) beschreibt wie die Elektrofachkraft (EFK) eine Qualifikationsstufe im Bereich der Elektrotechnik. Die vEFK übt überdies eine Funktion innerhalb eines Unternehmens aus indem sie die fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs- oder Betriebsteils übernimmt. Wenn sie diese Funktion aufgrund mangelnder Kenntnisse nicht mehr zuverlässig ausüben kann, muss der Unternehmer sie von ihrer Funktion entbinden. Er trägt die Verantwortung dafür, die richtige Person ausgesucht zu haben.
Wesentlich für die Qualifikation sind neben dem formalen Bildungsabschluss die praxisnahe Berufserfahrung und Kenntnisse der Bestimmungen. Die praktische Erfahrung darf nicht zu lange her sein. Eine vEFK muss den aktuellen Stand der VDE-Normen und weiteren Regelwerke insbesondere des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), den Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS) und Vorschriften der Berufsgenossenschaften kennen.
Wer also längere Zeit nicht in einem Arbeitsgebiet tätig war und/oder dessen Kenntnisse der Bestimmungen des elektrotechnischen Regelwerks nicht auf dem aktuellen Stand sind, dessen Qualifikation kann erlöschen.
Welches sind die Aufgaben einer verantwortlichen Elektrofachkraft?
Nach der Definition der DIN VDE 1000-10 zählen zu den elektrotechnischen Arbeiten, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind, z.B. folgende Tätigkeiten:
- fachlicher Vorgesetzter der Elektrofachkräfte
- disziplinarischer Vorgesetzter der Elektrofachkräfte
- Anlagen- und Arbeitsverantwortlicher
- Auswahl geeigneter Arbeits- und Aufsichtskräfte
- Beaufsichtigung von Arbeits- und Aufsichtskräften
- Planung und Projektierung elektrischer Anlagen
- Gefährdungsbeurteilungen erstellen
- Ausbildung und Schulung der ”elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP)“
- Überwachung der Wartungsintervalle und -aufgaben
- Veranlassung von Prüfaufgaben (Erst- und wiederkehrende Prüfungen)
- Bereitstellung elektrotechnischer Regeln (VDE-Bestimmungen)
- Kenntnisnahme von Änderungen in den Regelwerken
- Organisierung von Unterweisungen
- Abwicklung von Aus- und Weiterbildung
Wann ist eine vEFK notwendig?
Es gibt zwei Voraussetzungen:
- das Unternehmen muss ein elektrotechnischer Betrieb sein oder es muss in ihm einen elektrotechnischen Betriebsteil geben,
- der Unternehmer ist nicht in der Lage diesen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil zu leiten, entweder, weil ihm die fachliche Qualifikation fehlt (er keine elektrotechnische Ausbildung hat) oder weil organisatorische Gründe eine oder mehrere Verantwortliche Elektrofachkräfte notwendig machen – etwa wegen der Größe des Unternehmens oder weil es unterschiedliche Standorte gibt oder weil die fachlichen Anforderungen in den verschiedenen Betriebsteilen zu unterschiedlich sind.
Muss eine vEFK festangestellt sein?
Nein!
Möglich ist auch, die elektrotechnische Verantwortung von einer externen Verantwortlichen Elektrofachkraft übernehmen zu lassen.
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