Gibt es vEFK Versicherungen?
Immer wieder stellt sich die Frage „Benötige ich als vEFK eine separate Versicherung?“
Eine spezielle Versicherung für die verantwortliche Elektrofachkraft gibt es so nicht.
Mehr Informationen zum Thema vEFK finden Sie hier.
Als festangestellte vEFK sind die Mitarbeiter in den meisten Fällen über sogenannte Gruppenversicherungen gegen klassische Risiken versichert.
Jedoch kann es als verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) nützlich sein, mit in die so genannte D&O-Versicherung aufgenommen zu werden.
Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt.
Es handelt sich dabei um eine Versicherung zugunsten Dritter, die der Art nach zu den Berufshaftpflichtversicherungen gezählt wird. Die D&O-Versicherung bietet jedoch nur Schutz für die Organe und Manager des Unternehmens, nicht aber für das Unternehmen selbst, das eine D&O-Versicherung für seine Organe und Manager abschließt.
Benötigt nun eine vEFK eine spezielle Zusatzversicherung? Hier sollten zunächst die Haftungsfälle unterschieden werden:
Welche Haftungsfälle gibt es?
Fahrlässig
Bei fahrlässigem Handeln ist die VEFK meistens in Ihrer Ausübung der Tätigkeit vollständig über den Arbeitgeber abgesichert.
Grobfahrlässig
„Quotelung des Schadens“ ist über die Versicherung des Arbeitgebers nur bedingt abgesichert. Um einen vollen Schutz zu bekommen sollte über zusätzliche Versicherung nachgedacht werden.
Vorsätzlich
Versicherungstechnisch kaum abdeckbar.
Zusatzversicherung für VEFK sinnvoll!
Eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung, die eine Strafrechts-Rechtsschutzversicherung beinhaltet, ist für eine bestellte verantwortliche Elektrofachkraft sinnvoll.
Welche Haftungsrisiken erwarten eine vEFK?
Es gibt keine „spezielle vEFK-Haftung“, damit fällt in der Regel fällt dies unter die „normale Arbeitnehmer-Haftung“. Die folgende Tabelle zeigt eine grobe Übersicht über Haftungsrisiken.
Grad des Verschuldens | Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung der Arbeitnehmerhaftung | Mögliche Einschränkungen durch Tarifvertrag (IG Metall §16.1 und §16.2) |
---|---|---|
Fahrlässigkeit | Keine Haftung | Keine Haftung |
Mittlere Fahrlässigkeit | Schadensquotelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer | Keine Haftung |
Grobe Fahrlässigkeit | Volle Haftung | Angemessener Schadensausgleich |
Vorsatz | Volle Haftung | Volle Haftung |
Neben den hier beschriebenen arbeitsrechtlichen Aspekten können im Einzelfall natürlich auch noch straf- und zivilrechtliche Aspekte sowie versicherungsrechtliche Aspekte von Bedeutung sein.
Weitere Informationen hierzu findet man ausführlich in der VDE-Schriftreihe 135
VDE-Schriftenreihe 135 „Anlagenbetreiber Elektrotechnik und verantwortliche Elektrofachkraft“ im Kapitel 3.8.3.