Verantwortliche Elektrofachkraft im kommunalen Bereich

Viel Fragen, die im Zusammenhang mit der „verantwortlichen Elektrofachkraft“ gestellt werden, befassen sich in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle vorrangig mit dessen Aufgaben und der Ungewissheit, wie diese spezifisch einzuordnen und umzusetzen sind.

Die verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK)

Generell hat jeder Arbeitgeber für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sorgen. Dies ist zum einen im staatlichen Recht dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt und zum anderen im autonomen Recht der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, (z. B. §§ 2-12, §§ 19-27, §§ 29-31 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“). Im Arbeitsschutzgesetz werden die Pflichten in zwei Bereiche unterteilt. Zum einen die allgemeinen Pflichten, wie erforderliche Maßnahmen, geeignete Organisation, allgemeine Grundsätze, (siehe §§ 3-4 ArbSchG) und zum anderen die besonderen Pflichten, wie Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Übertragung von Aufgaben, oder Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber, (siehe §§ 5-12 ArbSchG). All diese Pflichten beziehen sich natürlich auch auf alle sicherheitstechnischen Aspekte im Bereich der Elektrotechnik. Die Kommune können wir hierbei durchaus mit einem sehr großen Unternehmen vergleichen. Je größer eine Stadt, Gemeinde ist umso verständlicher ist es, dass der Unternehmer, in unserem Fall die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister, viele seiner Pflichten auf andere Personen überträgt.

vEFK in Kommunen Orga

Benötigt eine Kommune eine verantwortliche Elektrofachkraft?

Jeder Unternehmer (in diesem Fall der Bürgermeister) trägt in seinem Betrieb die alleinige Verantwortung und ist für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich. Um ein Organisationsverschulden nach §823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu verhindern, muss ein dieser (wenn er selbst nicht in der Lage ist) Führungskräfte in die Unternehmerverantwortung mit einbinden.

Somit benötigt auch eine Kommune eine verantwortliche Elektrofachkraft!

Von Schwimmbädern, Schulen und Kindergärten bis hin zu Verkehrsübungsplätzen, Wasserversorgung oder gar Solaranlagen, eine  Kommune betreibt viele verschiedene elektrische Anlagen.

Die DIN VDE 1000-10 fordert die Einrichtung der Funktion einer verantwortlichen Elektrofachkraft (vEFK), wenn der Unternehmer die verantwortliche Leitung seines elektrotechnischen Betriebs oder eines Betriebsteils nicht selbst übernehmen kann oder will. Darüber hinaus verlangt die DIN VDE 0105-100 die Funktion des Anlagenbetreibers Elektrotechnik. Die vEFK übernimmt dann die fachliche Leitung des elektrotechnischen Betriebsteils.

Für den Bereich der Elektrotechnik kann der Unternehmer die fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils an eine verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) übertragen. Die Rahmenbedingungen für diese Beauftragung definiert die DIN VDE 1000-10 in Abschnitt 5.3.

Gerne helfen wir bei dem Aufbau der rechtssicheren Organisationsstruktur in Ihrer Kommune. Neben der Unterstützung und Schulung Ihrer Mitarbeiter, können wir gerne auch die Verantwortung übernehmen.

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Quelle: UK NRW