„Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, zeitnahe berufliche Tätigkeit und Kenntnisse in den nötigen Normen nachgewiesen.“ (DGUV Vorschrift 3)

Die Elektrofachkraft (EFK)

Grundsätzlich sind Tätigkeiten im Bereich der Elektrotechnik von Elektrofachkräften durchzuführen.

Nach der DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2021-06

3.1 Elektrofachkraft /EFK

Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Begriffsdefinition ergibt sich aus den Festlegungen aus § 2, Abs. 3., DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 1 und erfüllt sinngemäß die Vorgaben des § 7 ArbSchG.

Anmerkung 2 zum Begriff: Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann unter Beachtung der Durchführungsanweisungen zum § 2, Abs. 3 der DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 1 auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden.

Befähigte Personen

Das Arbeitsschutzgesetz (§ 7) ebenso wie die Betriebssicherheitsverordnung (§ 10) fordern vom Unternehmer für die jeweilige Tätigkeit die Beauftragung „befähigter Personen“. Dies sind im Bereich Elektrotechnik für das entsprechende ausgebildete Elektrofachkräfte.

Die Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10

In der Norm DIN VDE 1000 im Teil 10 heißt es unter anderem:

„Diese Norm gilt für die fachlichen Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen, die im Rahmen ihrer Aufgaben Tätigkeiten ausführen, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind, z.B. für:

a) Planen, Projektieren, Konstruieren

b) Einsetzen von Arbeitskräften

c) Errichten

d) Prüfen

e) Betreiben

f) Ändern

Als Zweck der Norm wird beschrieben:

„Zweck dieser Norm ist, Auswahlkriterien für die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen nach ihrer fachlichen Qualifikation festzulegen, sodass bei allen technischen Vorgängen und Zuständen, die mit den vorerwähnten Tätigkeiten verbunden sein können, das Risiko unter Beachtung der sicherheitstechnischen Festlegungen nicht größer als das zulässige Grenzrisiko ist.“

Die Tätigkeiten nach diesem Abschnitt dürfen selbstständig nur von Elektrofachkräften oder von anderen Personen nur unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften durchgeführt werden.

Definition der Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3

Die Definition der Elektrofachkraft wird seit mehr als drei Jahrzehnten durch die DGUV Vorschrift 3 in folgender Weise festgeschrieben:

„Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.“

In den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 heißt es ergänzend:

„Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren.“

Fazit

Jeder Beruf ist nur in seinem Profil Elektrofachkraft (EFK). Der Einsatz als EFK erfolgt durch den Arbeitgeber und liegt in dessen Verantwortung, es empfielt sich hier der Einsatz der verantwortlichen Elektrofachkraft (vEFK). Ein Berufsabschluss ist im o.g. Verständnis dafür eine Grundvoraussetzung. Darüberhinaus gilt im Handwerk, dass der Betrieb noch zusätzlich im Installateursverzeichnis der Energieversorger eingetragen sein muss.

Grundsätzlich gilt, dass eine Elektrofachkraft kein Ausbildungsberuf ist. EFK wird man durch eine schriftliche Bestellung durch die vEFK in seinem speziellen Bereich. EFK kann nur werden der die drei Säulen (Ausbildung – zeitnahe berufliche Tätigkeit – Normenkenntnisse) vorweisen kann.

Quelle:

BGETEM

Eine Liste der aktuell gültugen Ausbildungsberufe in der Elektrotechnik finden Sie unter dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Altberufe finden Sie auf der jeweiligen Berufeseite unter „Daten und Fakten“ –> unter dem Stichwort Genealogie.